Stellenangebote
Sachbearbeiter/in Reisekosten (m/w/d)
Das Landesamt für Archäologie Sachsen sucht ab dem 01.04.2026 für zwei Jahre befristet einen/eine Sachbearbeiter/in Reisekosten (m/w/d) in Vollzeit.
Die Befristung erfolgt auf der Grundlage von § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Daher können Bewerber und Bewerberinnen (w/m/d), welche bereits in einem befristeten oder unbefristeten Beschäftigungsverhältnis mit dem Freistaat Sachsen gestanden haben, nicht berücksichtigt werden.
Die Eingruppierung erfolgt unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen und der zur Übertragung vorgesehenen Aufgaben bis in die Entgeltgruppe 8 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder.
- Stellenausschreibung (*.pdf, 0,21 MB) Bewerbungsschluss: 02.03.2026
Wissenschaftliche/r Volontär/in (m/w/d)
Im Landesamt für Archäologie Sachsen ist ab dem 01.05.2026 für zwei Jahre die Stelle für ein wissenschaftliches Volontariat zu besetzten. Die Vergütung erfolgt in Höhe von bis zu 50 v. H. des jeweiligen Tabellenentgelts der Entgeltgruppe 13 Stufe 1 TV-L, im zweiten Jahr Stufe 2.
- Stellenausschreibung (*.pdf, 0,23 MB) Bewerbungsschluss: 05.03.2026
Praktika
Wir bieten Studierenden der Fachrichtungen Archäologie und Museologie unentgeltliche Praktika (gemäß der Ausnahmen vom Mindestlohngesetz) von wenigstens 4 Wochen mit praxisorientierter Betreuung. Bitte richten Sie im Bedarfsfall Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Zeugnisse, andere Qualifikationsnachweise) an das:
Landesamt für Archäologie
Die Landesarchäologin
Frau Dr. Regina Smolnik
Zur Wetterwarte 7
D-01109 Dresden
Telefon: +49 351 8926-199
E-Mail: Bewerbungen@lfa.sachsen.de
Hinweis zum Datenschutz
Das Landesamt für Archäologie Sachsen verarbeitet die von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf Grundlage von § 11 Abs. 1 Satz 1 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz. Die personenbezogenen Daten werden dem Sachgebiet Personal und den jeweiligen Vorgesetzten sowie der zuständigen Personalvertretung, dem Gleichstellungsbeauftragten und gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung auf Grundlage deren Beteiligungsrechte offengelegt. Erfolgt keine Einstellung, findet eine Löschung der personenbezogenen Daten 6 Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens statt. Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich, ohne Bereitstellung personenbezogener Daten kann eine Bewerbung nicht im Bewerbungsverfahren berücksichtig werden.
Von einer Datenverarbeitung Betroffene können jederzeit Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Datenübertragung geltend machen. Soweit eine Verarbeitung auf die Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e) DS-GVO gestützt wird, besteht ergänzend das Recht auf Widerspruch. Darüber hinaus kann, sofern die Datenverarbeitung aufgrund einer Einwilligung durchgeführt wird, diese jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Zur Ausübung der Betroffenenrechte steht Ihnen das Landesamt für Archäologie Sachsen sowie bei Fragen der Datenschutzbeauftragte datenschutz@lfa.sachsen.de zur Verfügung. Es besteht ferner für jede betroffene Person gemäß Art. 77 DS-GVO ein Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde, wenn vermutet wird, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten rechtswidrig erfolgt.